Äußere Prüfung
Flüssiggasbehälter: Äußere Prüfung
Die äußere Prüfung für Flüssiggasbehälter ist eine Sicht- und Dichtheitsprüfung. Bei der wiederkehrenden äußeren Prüfung, die alle zwei Jahr nach § 15 BetrSichV durchgeführt werden muss, werden zum Beispiel die Armaturen und die Umgebung des Behälters auf die Einhaltung der Schutzzonen 1 und Schutzzone 2 geprüft. Der Allgemeine Zustand des Flüssiggasbehälters wird kontrolliert und entsprechend protokolliert. Dabei werden auch die technischen Daten des Behälters mit den zugrunde liegenden Dokumenten verglichen und auf Übereinstimmung überprüft.
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