Heizungsgesetz (GEG) 2026
Was gilt für Flüssiggasheizungen?
Entwarnung für Hausbesitzer:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bedeutet nicht das Aus für Flüssiggas. Bestehende Anlagen haben Bestandsschutz und dürfen repariert werden. Auch neue Gasheizungen sind unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt.
Die 65%-Regel erfüllen
Seit 2024 müssen neue Heizungen in Neubaugebieten zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für den Bestand gelten Übergangsfristen bis zur kommunalen Wärmeplanung (oft bis 2026/2028). Doch auch danach ist Flüssiggas eine Option:
- Hybridheizung: Kombinieren Sie Gas mit einer Wärmepumpe. Die Wärmepumpe deckt rechnerisch die 65% ab.
- Bio-LPG (Bio-Flüssiggas): Es gibt regeneratives Flüssiggas, das aus organischen Reststoffen hergestellt wird. Damit kann auch eine reine Gasheizung die Anforderungen erfüllen (Verfügbarkeit prüfen).
- H2-Ready: Viele moderne Thermen sind bereits für Wasserstoffbeimischungen vorbereitet.
Mehr zu Kombinationsmöglichkeiten finden Sie unter Hybridheizung.
Noch Fragen offen?
Unser Team berät Sie gerne persönlich zu allen Themen rund um Flüssiggas.