Heizung & ModernisierungRatgeber
Heizungsgesetz (GEG) 2026
Was gilt für Flüssiggasheizungen?
Update 2026
Entwarnung für Hausbesitzer:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bedeutet nicht das Aus für Flüssiggas. Bestehende Anlagen haben Bestandsschutz und dürfen repariert werden. Auch neue Gasheizungen sind unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt.
Die 65%-Regel erfüllen
Seit 2024 müssen neue Heizungen in Neubaugebieten zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für den Bestand gelten Übergangsfristen bis zur kommunalen Wärmeplanung (oft bis 2026/2028). Doch auch danach ist Flüssiggas eine Option:
- Hybridheizung: Kombinieren Sie Gas mit einer Wärmepumpe. Die Wärmepumpe deckt rechnerisch die 65% ab.
- Bio-LPG (Bio-Flüssiggas): Es gibt regeneratives Flüssiggas, das aus organischen Reststoffen hergestellt wird. Damit kann auch eine reine Gasheizung die Anforderungen erfüllen (Verfügbarkeit prüfen).
- H2-Ready: Viele moderne Thermen sind bereits für Wasserstoffbeimischungen vorbereitet.
Mehr zu Kombinationsmöglichkeiten finden Sie unter Hybridheizung.
Noch Fragen offen?
Unser Team berät Sie gerne persönlich zu allen Themen rund um Flüssiggas.

Geprüft von
Thomas Möller
Geschäftsführung & Sachkundiger