Vorschriften

Für den sicheren Betrieb des oberirdischen Flüssiggastank, dürfen sich im Umkreis von 3m keine Öffnungen zum Gebäude befinden. Bitte achten Sie darauf, dass ein Mindestabstand von 0,5m zur nächsten Hauswand gewährleistet wird. Dadurch wird auch für eine leichte Zugänglichkeit zum Gastank für anstehende Wartungsarbeiten gesorgt.


Sicherheitszonen

Beachten Sie außerdem die zwei Sicherheitszonen im Umkreis des Flüssiggastank.

  • Schutzzone 1: In der Schutzzone 1 dürfen sich niemals brennbare Zündquellen oder leicht entzündliche Materialien wie zum Beispiel Holz befinden. Der Sicherheitsbereich der Schutzzone 1 erstreckt sich über einen Bereich von drei Metern, ausgehend von dem Domschachtdeckel (Armaturenhaube).
  • Schutzzone 2: Im Bereich der Schutzzone 2 dürfen sich im Radius von einem Meter, ausgehend des Domschachtdeckels, beim Betanken keine Zündquellen vorhanden sein.