Es handelt sich um ein aufbereiteten bzw. regenerierten zylindrischen Stahlbehälter (Flüssiggastank) nach DIN 4680 oder DIN EN 12542 mit Armaturen für Flüssiggas nach DIN51622/EN589
Die Baugrube ist vor der Anlieferung des Behälters entsprechend der Maße
für die jeweilige Behältergröße vorzubereiten.
Die Grundsohle muss vor dem Einlegen des Flüssiggasbehälters verdichtet sein.
Das Sand- /Kiesbett auf der Sohle muss eine Stärke von mindestens 20 cm besitzen.
Die Erddeckung muss mindestens 50cm betragen und darf ein maximales Gefälle von 1% – 3%
zum Domschacht haben. Der Behälter, der in die Baugrube gelassen wird, muss von allen Seiten mit einer mindestens 20cm dicken, steinfreien Sand- /Kiesschicht befüllt sein.
Diese muss in Lagen von 20 – 30cm aufgefüllt werden.
Der Sand/Kies muss immer steinfrei sein. (Körnung max. 3mm)
Die vorschriftsmäßige Einlagerung muss bescheinigt werden.
Der Behälter muss mindestens 0,8 m von unterirdischen Kabeln, anderen Leitungen und Gebäudefundamenten entfernt sein.
Sollte der Grundwasserspiegel über der Behältersohle sein, muss ein gesonderter Nachweis geführt werden. Darin muss errechnet und einsehbar sein, ob das Eigengewicht des leeren Behälters größer als der Auftrieb ist. Der Nachweis ist einem Statiker vorzulegen.
Unser Kran-LKW muss unmittelbar an die Baugrube heranfahren können.